Reglement

Kapitel 1 – Veranstalter und Einschreibung

 

Art.1. Das Open air Konstfestival, findet am 23. Juni von 11.00 bis 19.00 Uhr in Lellingen statt.

Veranstalter des Open Air Konstfestival ist die Open air Konstfestival a.s.b.l., im Folgenden als Veranstalter bezeichnet.

Art.2. Mit der Teilnahme am Live-Wettbewerb oder am Kunstmarkt, erkennt der Teilnehmer alle Bedingungen dieses Reglements an.

Art.3. Die Einschreibung können sich im Voraus online auf unserer Internetseite www.konstfestival.lu tätigen. Letzter Termin für Bewerbungsabgabe ist der 22. Juni um 12.00 Uhr.

Die Einschreibung kann auch vor Ort am 23. Juni bis 10.30 Uhr eingereicht werden. Bewerber, welche sich erst am Tag des Festivals einschreiben, laufen das Risiko eine Absage zu erhalten und somit umsonst angereist zu sein.

 

Kapitel 2 – Live-Wettbewerb

 

I. Teilnahmebedingungen

Art.4. Der Live-Wettbewerb ist ausschließlich für bildende Künstler reserviert. Zugelassene Techniken sind Bleistift, Aquarell, Acryl, Öl und Pastelle, sowie Skulpturen aus Metall, Holz und Stein.

Art.5. Format und Stil sind den Teilnehmern freigestellt. Das Thema ist frei wählbar. Für die präsentierten Werke sind allein die teilnehmenden Künstler verantwortlich. Das abgegebene Werk muss das persönliche Werk des teilnehmenden Künstlers sein.

Art.6. Die Teilnahme am Live-Wettbewerb ist kostenlos.

II. Wettbewerbe

Art.7. Der Live-Wettbewerb unterteilt sich in zwei Kategorien:

  • Live-Wettbewerb auf leerer Leinwand
    Diese Kategorie richtet sich an Künstler, die ihre Werke vor Ort ab Beginn auf einer leeren Leinwand erstellen möchten.
  • Live-Wettbewerb für vorbereitete Werke
    In dieser Kategorie können Künstler Werke einreichen, an denen sie bereits im Voraus gearbeitet haben.

Künstler haben die Wahl in einer der beiden Kategorien teilzunehmen. Mit dieser Aufteilung möchten wir sicherstellen, dass sowohl spontane Kreativität als vorbereitete Arbeiten einen angemessenen Platz auf unserem Festival finden. 

An dem zum Wettbewerb präsentierten Werk muss der Künstler am 23. Juni im Zeitraum von 10.00 und 18.00 Uhr während mindestens 4 Stunden vor Ort arbeiten.

Die am Wettbewerb teilnehmenden Künstler müssen sich vor Beginn der Arbeiten mit Ihrer Leinwand am Infostand präsentieren, um diese zu kennzeichnen und für den Wettbewerb zuzulassen.

Das vor Ort erstellte Werk ist dem Veranstalter am 23. Juni zwischen 18.00 und 18.45 Uhr in der „Hencksescheier“ abzugeben.

III. Jury und Preise

Art.8. Die Preisträger der Wettbewerbe werden durch das am 23. Juni gegenwärtige Publikum mittels Tiercé-Karten ermittelt.

Art.9. Folgende Preise werden in jeweils den beiden Kategorien vergeben:

  • Preis des Publikums „Kiischpelter Lorblumm“
    o Preis, dotiert mit einem Preisgeld von 500 €;
    o Zweiter Preis, dotiert mit einem Preisgeld von 400 €;
    o Dritter Preis, dotiert mit einem Preisgeld von 300 €.

Art.10. Sonderpreis der Gemeindeverwaltung Kiischpelt, dotiert mit einem Preisgeld von 250 €. Der Preisträger verpflichtet sich, das ausgezeichnete Werk zum Verkaufspreis von 1'000 € an die Gemeindeverwaltung Kiischpelt zu veräußern.

IV. Verpflichtungen der Teilnehmer

Art.11. Die Teilnehmer am Live-Wettbewerb verpflichten sich folgende Bedingungen einzuhalten:

  • das vor Ort erstellte Werk ist dem Veranstalter am 23. Juni zwischen 18.00 und 18.45 Uhr abzugeben;
  • das zum Wettbewerb präsentierte Werk wird dem Veranstalter des Konstfestival zur Präsentation in einer zeitlich begrenzten Ausstellung zur Verfügung gestellt;
  • der Teilnehmer verpflichtet sich, sein Werk im Rahmen der Abschlussfeier oder in der darauffolgenden Woche selbst abzuholen oder nach Absprache mit dem Veranstalter abholen zu lassen. Jedes Werk, welches nicht bis zum Ende dieser Frist abgeholt wurde, geht in den Besitz des Veranstalters über;
  • der teilnehmende Künstler erklärt sich einverstanden mit der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten (Name und Vorname) im Rahmen des Wettbewerbes.

V. Zuweisung der Plätze

Art.12. Die Platzwahl ist den am Live-Wettbewerb teilnehmenden Künstlern freigestellt. Reservationen sind nicht möglich.

Art.13. Der Veranstalter liefert kein Material, keinen Strom und kein fließendes Wasser. Der Teilnehmer reist mit seinem eigenen Material an.  

 

Kapitel 3 – Der Kunstmarkt

I. Datum, Uhrzeit und Standort des Kunstmarktes

Art.14. Der Kunstmarkt findet am 23. Juni von 11.00 bis 19.00 Uhr in Lellingen statt. Der Standort des Marktes ist auf den dafür vorgesehenen Bereich begrenzt. Über die räumliche Abgrenzung des Marktes, wird vor Ort informiert.

II. Art und Wesen des Marktes

Art.15. Es handelt sich ausschließlich um einen für den Kunstschaffenden reservierten Markt und nicht um einen Flohmarkt. Der Verkauf von Lebensmitteln oder Produkten auf Basis von Lebensmitteln ist untersagt.

III. Nicht zulässige Bewerber und Produkte

Art.16. Um eine Überflutung des Marktes mit Ramsch und Fertigwaren, welche oft unter dem Deckmantel der Kunst präsentiert werden, zu verhindern, und um sich klar von einem Flohmarkt zu distanzieren, sind für den Markt nicht zugelassen:

  • Vom Veranstalter abgelehnte Bewerbungen;
  • Handwerksprodukte und Alltagsgegenstände mit Ausnahme einzigartiger Stücke mit einem künstlerischen Wert;
  • Bekleidung und Textilien mit Ausnahme einzigartiger Stücke
  • Industriell gefertigter Schmuck
  • Bücher, Schallplatten und Kassetten;
  • Trödel, gedruckte Plakate und Postkarten.

IV. Erhalt der Zulassung

Art.17. Das Errichten eines Verkaufsstandes ohne vorherige Genehmigung durch den Veranstalter ist untersagt.

Der Bewerber, welcher seine Bewerbung am 23. Juni einreicht, wird vor Ort über die Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung informiert. Die Anmeldung ist erst nach Erhalt des Standgeldes endgültig.

V. Zuweisung der Plätze

Art.18. Die Zuweisung der Verkaufsplätze erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach Eingang der Anmeldung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verteilung der Plätze im Sinne einer besseren Verwaltung des Kunstmarktes zu ändern.

VI. Errichtung des Kunstmarktes

Art.19. Die Teilnehmer des Kunstmarktes, können Ihren Verkaufsstand frühestens ab 7.00 Uhr am 23. Juni errichten.

Art.20. Die Verkaufsstände müssen um 11.00 Uhr fertig aufgebaut sein, um die Eröffnung des Kunstmarktes unter besten Bedingungen zu ermöglichen.

Art.21. Jeder Teilnehmer räumt seinen Verkaufsplatz nach Schließung des Marktes und lässt diesen in einwandfreiem Zustand zurück. Bei Verstößen ist ein Ausschluss im Rahmen künftiger Auflagen des Open air Konstfestival vorgesehen.

VII. Stand

Art.22. Der Veranstalter liefert kein Material (Tische, Bänke usw.) Der Teilnehmer reist mit seinem eigenen Material an. Die Größe des Verkaufsstandes darf 3x3 Meter nicht überschreiten.

VIII. Gebühren

Art.23. Die Standgebühren in Höhe von 150 €, sind im Rahmen der Onlineeinschreibung im Voraus per Überweisung oder per Kreditkarte zu begleichen. Bei Anmeldung vor Ort am Tag der Veranstaltung sind die Gebühren in bar zu begleichen.

Art.24. Auf Wunsch kann der Veranstalter einen Stromanschluss (1 x 230 V) zur Verfügung stellen. Hierfür wird ein Zuschlag von 50€ erhoben. Der Bedarf muss zwingend, während der Online-Anmeldung angegeben werden. Nachträgliche Anfragen oder Anfragen bei Anmeldung vor Ort können leider nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer muss ein Stromkabel von mindestens 25m selbst mitbringen.

Art.25. Eine Nicht-Teilnahme ist als Verzicht anzusehen und der Teilnehmer hat keinerlei Ansprüche auf Erstattung der Gebühren.

 

Kapitel 4 – Allgemeine Bestimmungen

 

Art.26. Im Falle eines Verstoßes gegen das Reglement, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen. Werke mit rassistischem oder ausländerfeindlichem Inhalt führen zu einem unverzüglichen Ausschluss.

Art.27. Am 23. Juni ist jegliche Zufahrt der Ortschaft Lellingen mittels eines Kraftfahrzeuges von 10.00 bis 19.00 Uhr untersagt. Alle Fahrzeuge sind bis spätestens 10.30 Uhr aus der Ortschaft zu entfernen und auf einem vom Veranstalter vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Die Zufahrt der Ortschaft ist erst nach Schließung des Festivals um 19.00 Uhr wieder möglich.

Art.28. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Zwischen- oder Unfälle, welche beim Manövrieren während des Auf- oder Abbaus auftreten. Gleiches gilt für Schäden an Fahrzeugen, welche nicht auf denen vom Veranstalter vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.

Art.29. Der Teilnehmer ist für seine Werke selbst verantwortlich. Der Veranstalter kann unter keinen Umständen für Diebstähle oder Schäden verantwortlich gemacht werden. Es obliegt dem Teilnehmer selbst eine Versicherung abzuschließen, wenn dies gewünscht wird.

Art.30. Das Eigentum der Einwohner darf nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Anlehnen von Ständen oder Ausstellungsmaterial an die Hausfassaden ist untersagt. Die Eingänge der Gebäude dürfen nicht zugesetzt werden, um den Anwohnern einen freien Zugang zu ermöglichen.

 

Open air Konstfestival asbl
5, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
info@konstfestival.lu
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